Was versicherbar ist – und was nicht

Was versicherbar ist – und was nicht

Grob fahrlässiges Handeln ist teilweise versicherbar, die Verletzung von Obliegenheiten dagegen nicht. Eine Obliegenheit vor dem Schadenfall ist zum Beispiel, den Haupthahn der Wasserzuleitung in Gebäuden abzusperren, wenn Personen länger als 72 Stunden abwesend sind.

Ob gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Krankheit – eine Versicherung hilft gegen viele Risiken und sorgt dafür, dass ein Schaden nicht zur finanziellen Katastrophe wird. Wer versichert ist, sollte dennoch umsichtig handeln. Denn fahrlässiges Verhalten kann dazu führen, dass Ansprüche verloren gehen. Gesetzliche und vertragliche Obliegenheiten sind jedenfalls immer einzuhalten.

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