Berufshaftpflicht
Die Arzthaftpflicht ist die zentrale Absicherung der Berufstätigkeit eines Arztes. Für selbstständig tätige Ärzte und Zahnärzte ist sie seit 2010 eine gesetzliche Pflichtversicherung. Für ausschließlich angestellt tätige Ärzte wird der Abschluss einer Arzthaftpflicht empfohlen, ist aber freiwillig.
Seit Inkrafttreten der Pflichtversicherung sind einige Inhalte vom Gesetzgeber verpflichtend vorgegeben, wie etwa die ursprünglich von ARGE MED-Kanzleien entwickelte „unlimitierte Nachdeckung“. Andere ergeben sich aus der Qualität der Versicherungsanbieter, weshalb sich jedenfalls die Beziehung eines spezialisierten Ärzte-Beraters empfiehlt!
Wichtige Deckungen und Sonderdeckungen sind:
– | Versicherungsschutz bei gerechtfertigten und ungerechtfertigten Forderungen gegen den Arzt |
– | Mitversicherung sämtlicher zulässiger Arzttätigkeiten |
– | Uneingeschränkte Mitversicherung auch von kosmetischen Behandlungen |
– | Mitversicherung der Behandlung von Verwandten |
– | Mitversicherung von „Arzt als Zeuge“ |
– | Handel mit medizinnahen Artikeln |
– | Vorwurf der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und der Verschwiegenheitspflicht |
Was darüber hinaus wichtig ist:
– | Die Haftpflichtversicherung ist nur für finanzielle Forderungen von Patienten zuständig. Für Schutz bei strafrechtlicher Verfolgung ist ein separater ärztlicher Spezial-Strafrechtsschutz erforderlich! |
– | Die Tätigkeit als gerichtlich beeideter Sachverständiger lässt sich in Kombination mit der Arzthaftpflicht oft weit günstiger versichern als separat |
– | Top-Versicherungssummen sind zu geringen Mehrprämien in Österreich bis € 10 Mio erhältlich. |